Die Begriffe Baumkontrolle und Baumpflege werden häufig synonym verwendet. Tatsächlich gibt es jedoch Unterschiede. Während die Baumpflege sämtliche Erhaltungsmaßnahmen betrifft, beinhaltet die Baumkontrolle in erster Linie die Verkehrssicherheit und die Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur bebaute Räume, sondern auch Waldareale.
Es gilt, die von Bäumen ausgehende Gefahr zu erkennen und diese sachkundig zu entfernen. Um diese Maßnahmen durchzuführen, werden Baum-Sachverständige damit beauftragt, die Verkehrssicherheit der Bäume zu überprüfen. Diese Beauftragung geht in der Regel von den Städten und Gemeinden aus, da für diese eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Dennoch ist der Begriff Verkehrssicherheit nicht abschließend gesetzlich geregelt. Diese leitet sich aus der allgemeinen Haftungsregelung gemäß § 823 BGB ab. Dieser Paragraph untersagt die vorsätzliche Gefährdung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit. Gleichfalls geschützt sind das Eigentum und sonstige vergleichbare Rechte. Ein widerrechtlich herbeigeführter Schaden zieht Schadensersatzansprüche der Geschädigten nach sich. Aus diesem Grund besteht für die Städte und Gemeinden eine Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum.
Diese betrifft auch Bäume, denn aus verschiedenen Gründen können unterschiedliche Gefahren von ihnen ausgehen, zum Beispiel durch abgebrochene Äste, Baumumfall oder Sichtversperrung. Auch die Verhinderung von Parasiten- und Schädlingsbefall gehört dazu, denn diese können im schlimmsten Fall Gesundheitsschäden wie der Eichprozessionsspinner verursachen. Auch durch Schädlingsbefall bedingte Baumkrankheiten können gravierende Eingriffe in die Standsicherheit der Bäume bedeuten. Als Baumkontrolleure nehmen Experten nicht nur Bäume im öffentlichen Raum genau unter die Lupe, sondern überprüfen bei Bedarf auch die Bäume auf Ihrem Grundstück.