Baumschutz Köln

 

Baumschutz KölnBaumschutz wird auch als Gehölzschutz bezeichnet. Dieser Begriff beschreibt sämtliche Maßnahmen, Richtlinien und Rechtsnormen, die einzelne Gehölze oder ganze Gehölzbestände vor äußeren mechanischen und chemischen Einwirkungen schützen.

 

Es gilt, diese Gehölze und Gehölzbestände zu erhalten und vor Beschädigungen zu bewahren.

 

 

 

 

Der Baumschutz ist Ländersache

 

In Deutschland ist der Baumschutz nicht einheitlich geregelt, sondern Ländersache. Hier wiederum steht der Baumschutz in der Verantwortung der Städte und Kommunen. Die Satzungen der einzelnen Städte und Gemeinde enthalten die regionalen Vorschriften, wie Bäume im Einzelnen zu schützen sind. Jede Art der Beschädigung, Rodung oder Baumfällung ist ein Eingriff in den Naturhaushalt. In diesen Bereich gehören insbesondere Baumaßnahmen, denn bei der Erschließung neuer Industrie- und Wohngebiete sind einzelne Baumbestände häufig im Weg. Wie in dieser Hinsicht vorzugehen ist, ergibt sich aus §§ 18, 19 Bundesnaturschutzgesetz, das auch als Eingriffsregelung bezeichnet wird. Die meisten Städte und Gemeinden haben Gehölzschutzsatzungen erlassen, die genau beschreiben, welche Gehölze besonders zu schützen sind.

 

 

 

 

Der Bestandsschutz für Bäume, Hecken und Sträucher

 

Zu beachten ist auch der Bestandsschutz für Bäume, Hecken und Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September. Während dieser Zeit sind deutliche Rückschnitte der Vegetation nicht erlaubt. Falls Sie unsicher sind, was erlaubt ist und was nicht, sprechen Sie am besten Ihre zuständige Behörde an. Sie ist natürlich mit den entsprechenden Vorschriften vertraut und erteilt gerne Auskunft.

 

 

 

 

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