Garten- und Landschaftsbauer gehören zum Beruf des Gärtners beziehungsweise des Gartenbaufachwerkers. Gartenbau ist eine Fachrichtung innerhalb dieses Berufsbildes. Die Ausbildung erfolgt über die Landwirtschaftskammern und weiterer zuständiger Ausbildungsstellen. Neben Erd- und Pflanzarbeiten führt der Gartenbauer das Erstellen baulicher Außenanlagen wie
durch. Auch die Begrünung von Dächern, Fassaden und Innenräumen gehören zum Tätigkeitsfeld eines Gartenbauers. Wichtig ist auch das Anlegen von Be- und Entwässerungsanlagen. Ein großer Teil dieser Arbeiten wird durch den Einsatz von Maschinen- und Medientechnik durchgeführt. Neben den typischen Pflanzen- und Gehölzarten werden Schüttgüter wie
sowie Kunst- und Glasstoffe verarbeitet. Häufig sind Gartenbauer über das eigene Unternehmen im Auftrag privater und öffentlicher Auftraggeber unterwegs. Vielfach sind sie jedoch die ausführende Instanz der Planungen von Garten- und Landschaftsarchitekten. Im Bereich öffentlicher Grünpflege und Anlagenbau kann es zu Konflikten mit Straßenbauunternehmen kommen, die ihrerseits die unterschiedlichsten handwerklichen Tätigkeiten ausführen. Grund für einen möglichen Konflikt ist die Überschneidung der jeweiligen Gewerke beider Berufsbilder.